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Befreiung von der Präsenzpflicht

Die Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht ohne Sachgrund für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird bis zum 07.03.2021 fortgesetzt. Bereits beantragte Befreiungen gelten weiterhin. Neue Anträge können formlos durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden.