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Entfall an den Prüfungstagen

Aufgrund des enormen Raum- und Aufsichtsbedarfs wird an den drei Tagen der schriftlichen Prüfungen (21.05. / 26.05. und 28.05.) der Unterricht für alle Klassen, die nicht an den Prüfungen teilnehmen, entfallen. Wie auch im letzten Jahr sind die Auflagen zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen so streng, dass uns dazu keine Alternative bleibt.