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Befreiung von der Präsenzpflicht

Die Weihnachtsferien werden nicht vorgezogen! Aber dafür haben Sie die Möglichkeit Ihre Kinder für die drei Schultage in der KW51 (20.12. – 22.12.) vom Präsenzunterricht zu befreien. Dafür genügt eine formlose Email an die Klassenleitung oder das Sekretariat. In diesen drei Tagen werden keine Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem erfolgt kein Onlineunterricht oder sonstige Distanzbeschulung. Die Kinder bekommen für diese Tage Aufgaben, die sie selbstständigt bearbeiten müssen.

Zu diesem Thema wurden neue Briefe des Ministers veröffentlicht, die Sie unter dem bekannten Link herunterladen können.