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Das neue Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Für die Schulen ändert sich dadurch aber zunächst kaum etwas im Umgang mit Corona. Es gilt weiterhin:

Wer krank ist, bleibt zu Hause!
Wer einen Infekt mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. Fieber, starker Husten, Halsschmerzen) hat, kuriert sich zu Hause aus, bevor er/sie Schule wieder besucht.


Nicht jeder Schnupfen ist Corona!
Mit einem banalen Infekt (z. B. Schnupfen, leichter Husten, kein Fieber, nur leichte Beeinträchtigung des Wohlbefindens) darf die Schule auch weiterhin besucht werden, auch daran hat sich nichts geändert. Um eine einfache Erkältung von einer Corona-Infektion zu unterscheiden, sollte ein entsprechender Test – z. B. ein Selbsttest zu Hause – durchgeführt werden.


Freitesten frühestens nach fünf Tagen!
Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, isoliert sich für mindestens fünf Tage – gezählt ab dem Tag, an dem der Test erstmals positiv war. Nach frühestens fünf Tagen und mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist es wie bisher möglich sich „freizutesten“. Auch hierfür reicht ein Selbsttest zu Hause aus. Die Eltern bestätigen schriftlich gegenüber der Schule, dass das Testergebnis negativ war.

Hierzu hat das Kultusministerium aktuelle Ministerbriefe veröffentlicht: